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AGB

Unsere AGBs

 

Die Firma Logis Immobilien Service, Inhaber Frank Schulte, ist als Maklerunternehmen tätig und übernimmt die Vermittlung von Grundbesitz, grundstücksgleichen Rechten sowie von Mietverträgen.

Diese Tätigkeiten setzen zwischen Auftraggeber und Makler ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus, wobei sich der Makler zu ordnungsgemäßem Geschäftsgebaren verpflichtet.

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen fassen wir wie folgt zusammen:

1.) Sämtliche Angaben, die wir in unseren Angeboten sowie Briefen und auch mündlich machen, basieren auf uns erteilten Informationen unserer Auftraggeber. Wir haben diese nicht überprüft. Auch wenn wir bemüht sind, stets richtige und vollständige Angaben über Objekte zu erhalten, können wir keine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Irrtum, Änderungen und Auslassungen bleiben vorbehalten, ebenso Zwischenverkauf bzw. Vermietung. Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen.

2.) Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, nicht zugänglich gemacht werden. Handelt der Empfänger dieser Verpflichtung zuwider und kommt infolge unbefugter Weitergabe von Adressen oder Angaben ein Vertrag zustande, so haftet dieser in voller Höhe der entgangenen Provision. Der Nachweis der durch unsere Firma angegeben Objekte gilt als anerkannt, sofern der Empfänger nicht binnen 5 Tagen seine Vorkenntnis mit Angabe der Quelle schriftlich mitteilt.  

3.) Wir sind berechtigt, auch für die Gegenseite provisionspflichtig tätig zu werden. Die Provision für Nachweis oder Vermittlung von Kaufobjekten wird jeweils im Exposé angegeben und beträgt mindestens 3 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision ebenfalls 3 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Berechnung der Provision erfolgt hierbei nach folgenden Schema: 1.) Erbbauzins x 12 = Jahreswert; 2.) Jahreswert x Vervielfältiger (Anlage 9A Bewertungsgesetz) = Gegenleistung; 3.) Provisionssatz x Gegenleistung = Provisionshöhe. Die Provision ist fällig am Tage der notariellen Beurkundung. Bei Zahlungsverzug werden die banküblichen Zinsen berechnet.

Die Provision bei Mietobjekten (Wohnimmobilien) beträgt nach erteiltem Suchauftrag 2 Nettomieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Provision bei Pacht- oder Gewerbe-Mietobjekten beträgt bei Verträgen bis zu 5 Jahre Laufzeit 2,5 Nettomieten und bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahre 3 % einer 10-Jahresmiete, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Optionsrechte gelten als Vertragslaufzeit. Die Provision ist fällig nach Unterschrift des Mietvertrages.

Für Nachweis oder Vermittlung bei Vor- oder Ankaufsrechten beträgt unsere Provision 1 % vom Verkehrswert zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, im Zusammenhang mit einer Vermietung zusätzlich zur Mieterprovision.

Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Ferner bleibt der Provisionsanspruch bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag auf Grund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag auf Grund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.       

4.) Mit Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie die Auswertung von uns gegebener Nachweise, genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen. Die Vertragspartner des Maklerunternehmens sind mit der Speicherung gegebener Daten einverstanden und dürfen von diesem auch kontaktiert werden.

5.) Ist ein Alleinauftrag erteilt, so sind direkte oder durch andere Personen oder andere Makler benannte Interessenten an uns zu verweisen. Eine etwaige frühere Objektkenntnis des Interessenten ist hier unbeachtlich. Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und alle Unterlagen, soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar, vertraulich zu behandeln. 

6.) Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten. Außerdem erheben wir Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschlüssen und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. 

7.) Jegliche Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grobfahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.

8.) Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Bonn Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.

 9.) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

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