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Sie möchten Eigenbedarf anmelden? So geht´s!

Formalitäten
Teilen Sie Ihrem derzeitigen Mieter den Eigenbedarf mit, müssen folgende Informationen Ihrem Kündigungsschreiben aufgeführt werden:


✅ Welche Person wird künftig die Wohnung beziehen und welche Art des Verhältnisses besteht zu Ihnen?
Hinweis: Berechtigt sind lediglich Sie selbst, Familienmitglieder, wie bspw. Kinder, Eltern, Nichten etc. und Angehörige Ihres Haushaltes, wie Kinder aus Ihrer vorherigen Beziehung eines nichtehelichen Lebensgefährten oder auch Pflegepersonal.
✅ Eine genaue Begründung, warum der Wohnbedarf besteht.
✅ Die Information über das gesetzliche Widerspruchsrecht Ihres Mieters inkl. der Form- und Fristerfordernis.
Hinweis: Sollte Ihr Mieter Widerspruch einlegen, so muss dies spätestens 2 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich erfolgen.
✅ Sollten Sie eine Alternativwohnung zur Verfügung haben, so müssen Sie diese laut Gesetz Ihrem Mieter als Alternative anbieten.


Fristen
Selbstverständlich können Sie Ihren Mieter nicht von heute auf morgen auf die Straße setzen. Auch bei Eigenbedarf gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, die sich nach der bisherigen Dauer des Mietverhältnisses richten:
- Mietdauer bis 5 Jahre = 3 Monate Kündigungsfrist
- Mietdauer 5 bis 8 Jahre = 6 Monate Kündigungsfrist
- Mietdauer > 8 Jahre = 9 Monate Kündigungsfrist


Über Sonderfälle können wir uns gern in einem persönlichen Gespräch austauschen.


Ihr Team von Logis Immobilien Service

 

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