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Rauchmelder-Pflicht in NRW

Ab 2017 gilt auch in Nordrhein-Westfalen für alle Wohnungen und Wohnhäuser eine Rauchmelderpflicht. Wissenswertes haben wir für Sie zusammengetragen.
Sinn und Zweck der Landtagsentscheidung: Bei Bränden kommt es häufig vor, dass schlafende Bewohner den giftigen Rauch des Feuers nicht bemerken und daran ersticken. Das macht einen Großteil der jährlich in Deutschland ca. 500 Brandopfer aus.
Rauchmelder würden dem Nicht-Bemerken vorbeugen.

Alle Wohngebäude sollten ab spätestens 2017 mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Das bedeutet laut Gesetzestext, dass Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen. Küche, Badezimmer, Keller und Treppenhäuser müssen demnach nicht ausgestattet werden.

Zuständig für den Einbau ist nach § 49 Absatz 7 der Bauordnung NRW der Vermieter. Er kann die Kosten für Einbau und Reparaturen jedoch auf den Mieter umlegen. Der Mieter ist dagegen für die Wartung (Funktionsprüfung, Batteriewechsel) verantwortlich.

Die Grundlage DIN 14676 regelt Einbau und Betrieb. Die Melder sollten am besten in die Mitte der Zimmerdecke angebracht werden, sodass sie vom Rauch gut erreicht werden können – notfalls sollten weitere Melder installiert werden. Außerdem sollten sie eine entsprechende Zertifizierung haben, erkennbar an dem CE-Zeichen.
Übrigens: Alarmiert man die Feuerwehr wegen eines fremden Feuermelders, können keine Kosten für den Einsatz erhoben werden.
 
Was wenn nicht?
Obwohl die Installation von Rauchmeldern sehr schwierig zu überprüfen ist, geht man bei seiner Pflichtverletzung ein großes Risiko ein. Auf Grund von Hinweisen dürfen Ordnungsämter Kontrollen durchführen – man riskiert so die Gebäudeversicherung,  bei welcher man zur Einhaltung aller Vorschriften verpflichtet ist. Noch wichtiger: es gefährdet ebenfalls das Leben der Bewohner.
Schließlich ist der geringe Aufwand diese Risiken nicht wert und man sollte als Eigentümer - falls noch nicht getan – den Einbau zeitnah erledigen.

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