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Anpassungen im Meldegesetz

Vor einem Jahr, zum 1. November 2015, wurde das Bundesmeldegesetz in Kraft gesetzt. Die Vorschrift sollte dafür sorgen, dass Mieter bei ihrem Ein- und Auszug eine Bestätigung ihres Vermieters benötigen. Geschieht dies nicht oder machen die Vermieter dies zu spät, drohen Konsequenzen.

Jetzt, ein Jahr später, wurde das Bundesmeldegesetz angepasst. Nicht alle Bedingungen erschienen nutzerkonform. Mögliche Korrekturen und Nachbesserungen wurden bereits im Frühjahr 2016 von dem Bundesinnenministerium eingereicht.

Nun hat, nachdem der Bundestag die Änderungen bereits beschlossen hatte, auch der Bundesrat zugestimmt, dass die Verpflichtung für Vermieter abgeändert wird: Ab sofort muss nur noch der Einzug vom Vermieter bescheinigt werden. Die Bescheinigung über einen Auszug ist nicht mehr nötig.

Gründe für die Änderung ist der hohe Verwaltungsaufwand für die Kommunen. Durch den Wegfall der Auszugsbestätigungen erleichtert sich die Arbeit für die Kommunen – und natürlich auch für die Vermieter. Auch der Mieter profitiert im Endeffekt davon, da er nicht mehr auf die Bestätigung des Vermieters angewiesen ist.

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