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Neue Regelungen für die Energieeinsparverordnung (EnEV)

Seit Anfang des Jahres wurden die Ansprüche an die energetische Versorgung von Neubauten drastisch erhöht. Nach der diesjährigen Energieeinsparverordnung (EnEV) muss der Primärenergiebedarf eines Neubaus mindestens 25 Prozent geringer sein als bei einem bisherigen Bau eines Gebäudes. Bis Ende 2015 waren die Mindestwerte für ein vergleichbares Haus noch nicht so hoch.

Auch die Dämmung der Gebäudehülle muss verbessert werden – und das um Ganze 20 Prozent. Durch die dickere Dämmung soll der Bedarf an Wärme noch einmal gesenkt werden. Für Neubauten müssen von nun an natürlich mehrere Kosten eingeplant werden, da es eine effizientere Ausstattung für Dämmung, Heizung, Warmwasser und Lüftung geben muss.

Jeder, der ab dem 1. Januar 2016 einen Bauantrag eingereicht oder Bauanzeige erstattet hat, ist von der Regelung der neuen EnEV 2016 betroffen und muss diese Zusatzkosten einplanen. Die EnEV gilt für alle Gebäude, die klimatisiert oder beheizt werden – also auch für alle Wohnräume.

Das Ziel in der neuen EnEV liegt darin, der Umwelt zu Gute zu kommen und weniger Energie zu verbrauchen. Auch wenn der Energieverbrauch stark von dem individuellen Verhalten und klimatischen Bedingungen abhängig ist, so erfüllt diese Regelung langfristig gesehen durchaus seinen Zweck.

Wer zukünftig einen Hausbau plant, sollte die aktuelle EnEV im Auge behalten und dementsprechend planen.

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