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Grillen auf dem Balkon – erlaubt oder nicht erlaubt?

Kaum haben sich die ersten Sonnenstrahlen durchgekämpft und schöne Frühlingstage hervorgebracht, trifft man sich in Deutschland zum gemeinsamen Grillen. Doch was, wenn man keinen Garten sein Eigentum nennen kann und auf den Balkon der Mietwohnung ausweichen möchte? Darf man per se auf dem Balkon grillen, wenn ja, wie oft und muss man die Nachbarn vorwarnen?

Zu Allererst: Ein Recht aufs Grillen gibt es nicht! Ist im Mietvertrag vermerkt, dass das Grillen nicht erlaubt ist, lässt sich dieses Verbot auch nicht umgehen.

Ein weiteres Verbot resultiert aus der jeweiligen Rauchentwicklung – zieht so viel Rauch, Ruß oder dichter Qualm in die benachbarten Wohnungen, dass die Wohnbedingungen massiv beeinträchtigt werden, kann das Grillen auch vom Vermieter verboten werden. Um das zu vermeiden, könnte ein Gas- oder Elektrogrill anstatt eines Holzkohlegrills verwendet werden.

Wie oft gegrillt werden darf, wird nach Individualfall entschieden. Generell gibt es – bis auf das Verbot im Mietvertrag oder der Hausordnung – keine grundsätzliche Regelung zum Thema Grillen.  Wer aber auf die Rauchentwicklung achtet, nicht täglich grillt, die Ruhezeiten (Nachtruhe ab 22 Uhr) beachtet und die Nachbarn vielleicht auf einen gemeinsamen Grillabend einlädt, sollte weniger Probleme haben.

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