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Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein wird vorzeitig abgeschafft

Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, welches die Mietpreisbremse früher abschafft, als es die Landesverordnung vorsieht. Normalerweise wäre die Mietpreisbremse noch bis zum 30.11.2020 gültig – die Landesregierung möchte die Abschaffung aber bereits ein Jahr vorher, am 30.11.2019, durchsetzen. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auslaufen.

Die Mietpreisbremse betrifft in Schleswig-Holstein aktuell genau zwölf Kommunen – die bekanntesten unter ihnen sind Kiel, Sylt und einige Orte im Hamburger Speckgürtel.

Die Alternativen zur Mietpreisbremse sollen zukünftig Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus sein. Zum Beispiel soll es mehr Bauland geben, und das bereits vorhandene soll besser genutzt werden. Die Basis dafür wäre eine Vereinfachung der Landesbauordnung.

Förderung von Wohneigentum, bessere Bedingungen für den Wohnungsbau und die Dynamisierung von Wohngeld sind auch vom Land vorgesehen. Das Land will außerdem eine Initiative zur Änderung des §5 Wirtschaftsstrafgesetzes in den Bundesrat einbringen.

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